Eine erste Entwarnung hierzu gab jedoch das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR. Forschungen haben dort ergeben, dass keinerlei Gefahr von mit Chlor behandeltem Hühnerfleisch ausgehe. Der Trend der Forscher geht sogar zu einer Befürwortung der Chlormethode. Studien haben klar belegen können, dass sie auf behandeltem Fleisch deutlich weniger Keime befinden, auf unbehandeltem. Die Legalisierung dieser Methode am EU-Markt wäre somit nicht nur unbedenklich, sondern sogar wünschenswert. Man müsse alles unternehmen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und in diesem Sinne offen für neue Wege sein. Allein das Verlassen auf die hohen Hygienestandards könne nicht alles sein. Eine eingehende Prüfung neuer Verfahren zur Risikominimierung bei der in den letzten Jahren stark ansteigenden Keimbelastung auf Geflügelfleisch können nur von Vorteil sein.
Risikofreie Methoden gesucht
Die Suche nach neuen Verfahren stellt sich jedoch als langwieriger Prozess dar. Vielversprechende Ideen müssen zunächst genau getestet und eine umfangreiche Risikoanalyse erhoben werden. Diese beinhaltet die Bereiche Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation. Anhand der Risikobewertung lässt sich frühzeitig ermitteln, wie gesundheitsschädlich sich ein neues Verfahren auf den Verbraucher und die Umwelt auswirken kann. Soll bedeuten, es werden alle Gefahren, deren Ursachen und Ausmaße, sowie ihre Eintrittswahrscheinlichkeit geklärt. Ebenso schaut man nach möglichen Maßnahmen, die die Risiken eindämmen bzw. mindern können.
Bei der Erhebung und Auswertung der Daten müssen stets bestimmte Verordnungen und Normen, die im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzt zu finden sind, eingehalten werden. Daher empfiehlt es sich zur Unterstützung eine Risikoanalyse Software, für die Lebensmittelindustrie zu benutzen, um keine wichtigen Aspekte zu vergessen oder ungewollt gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen.
Sie leitet einen zielgerichtet durch die Stadien der Risikobewertung. So können gefundene Ursachen zunächst in die Kategorien „chemisch“, „biologisch“ oder „physikalisch“ eingegliedert werden. Auch eine Unterscheidung in den Einbringungsort bzw. die entsprechende Zeitspanne sind möglich. Zur anschließenden Charakterisierung nach quantitativen und qualitativen Faktoren werden anerkannte Forschungsberichte verwendet. Auch toxikologische Gutachten und Kennzahlen, die bestimmen wie viel einer bestimmten Substanz ein einzelner Mensch auf Lebenszeit unbedenklich aufnehmen darf, können Aufschluss über das Risikopotenzial geben. Mit Hilfe der Software lassen sich nun im nächsten Schritt alle Daten zur Expositionsabschätzung zusammenfügen. Es wird kalkuliert, wie viel eines Stoffes ein Mensch tatsächlich aufnimmt - nicht nur aus der Nahrung, sondern auch aus der Umwelt. Anschließend können alle gesammelten Daten mittels der Software zusammengetragen und das gesundheitliche Risiko ermittelt werden. Des Weiteren werden Äußerungen zu Häufigkeiten, Wahrscheinlichkeiten und der Schwere der Folgen abgegeben.
Das so festgestellte Risiko kann man nun als Basis des Risikomanagement zugrunde legen. Darauf aufbauend sind Vorschläge zu steuernden Maßnahmen und eventuellen Empfehlungen und dergleichen anzusiedeln. So zum Beispiel, dass man ein bestimmtes Produkt nicht über 8°C lagern, nicht öfter als einmal am Tag oder nicht während der Schwangerschaft zu sich nehmen sollte. Während diesen ganzen Prozesses ist eine transparente Risikokommunikation essenziell, ebenso eine einheitliche Konsistent - wie bereits bei den zuvor erhobenen und aufgearbeiteten Daten geschehen.
Und genau diese transparente Kommunikation wünschen sich die Umwelt- und Verbraucherschützer bei den derzeitigen Verhandlungen zwischen der EU und den USA. Sie wollen über alle möglichen Risiken aufgeklärt und in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Denn es geht dabei nicht nur um eine Öffnung des Marktes, sondern auch um das Wohle der Gemeinschaft, das Wohle der Umwelt. Wie die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen ausgehen werden, scheint noch nicht ganz gegeben, sicher ist nur, dass es Grund zur Beunruhigung gibt. Ebenso, dass frühzeitig alle Risiken genau geklärt werden müssen, bevor man sich guten Gewissens darauf einlassen sollte.